Ein Sterbefall ist eingetreten
Wir schaffen Freiräume für Ihre Trauer
Im Trauerfall muss vieles entschieden und geregelt werden, mit dem Sie bisher nie zu tun hatten. Sie müssen das nicht können. Wir übernehmen es.
Die ersten drei Schritte
1
Arzt verständigen
Haus- oder Notarzt rufen. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die Sterbepapiere ausstellen. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das Personal diesen Schritt.
2
Uns anrufen
04471 920920, Tag und Nacht, auch sonn- und feiertags. Wir kommen und holen den Verstorbenen ab, im In- und Ausland.
3
In Ruhe besprechen
Alles Weitere klären wir im persönlichen Gespräch, bei uns am Hofkamp oder bei Ihnen zu Hause. Sie entscheiden, wir organisieren.
Was wir für Sie übernehmen
Wir organisieren und regeln sämtliche Aufgaben, die im Trauerfall auf Sie zukommen, und stimmen jeden Schritt vorher mit Ihnen ab. Was Sie selbst tun möchten, tun Sie selbst. Was Ihnen zu viel ist, nehmen wir Ihnen ab.
- Die Abholung und mögliche Überführung des Verstorbenen im In- und Ausland
- Die Versorgung, Ankleidung und Einbettung des Verstorbenen
- Die mögliche Aufbahrung in der Trauerhalle oder Friedhofskapelle
- Die Organisation, Vorbereitung und Durchführung der Bestattung
- Die Erledigung aller Formalitäten beim Standesamt und der Friedhofsverwaltung
- Die Festlegung aller für die Trauerfeier nötigen Termine
- Die Gestaltung und Übernahme aller Trauerdrucksachen
- Die Veröffentlichung einer Todesanzeige in den lokalen Tageszeitungen
- Die Organisation eines geistlichen oder weltlichen Trauerredners
- Die Organisation und Ausgestaltung der Trauerfeier
- Die Beauftragung und Koordination von Floristen, Musikern, Friedhofsgärtnern und Steinmetzen
- Die Auslegung von Kondolenzlisten
- Die Reservierung von Räumlichkeiten für die Bewirtung nach der Beisetzung
Formalitäten: ungelegen, aber notwendig
Beim Eintritt des Todes kommen viele Ämter und Stellen auf Sie zu. Auf Wunsch erledigen wir das für Sie. Sollten Urkunden nicht mehr auffindbar sein, beschaffen wir sie neu.
- Anforderung der ärztlichen Todesbescheinigung
- Beschaffung der Sterbeurkunden beim Standesamt
- Anmeldung des Sterbefalles und Festlegung des Bestattungstermins beim Pfarramt
- Terminabsprache mit einem weltlichen Redner
- Abmeldung bei der Krankenkasse
- Abmeldung bei der Rentenversicherung und Beantragung der Rentenfortzahlung als Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente
- Mitteilung an Lebens- und Sterbegeldversicherungen
- Abmeldung beim Versorgungsamt
Diese Dokumente brauchen wir dafür
- Ledige und Minderjährige
- standesamtliche Geburtsurkunde
- Verheiratete
- Auszug aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde
- Geschiedene
- rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Auszug aus dem Familienbuch
- Verwitwete
- Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Immer
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- Wenn im Ruhestand
- Rentenbescheid mit Versicherungsnummer
- Wenn vorhanden
- Lebensversicherung und sonstige Policen
- Wenn vorhanden
- Mitglieds- oder Beitragsbücher von Verbänden und Vereinen, die Sterbegeld zahlen
- Wenn vorhanden
- Bestattungsvorsorgevertrag
- Wenn vorhanden
- Grabstellennachweis
- Wenn vorhanden
- Legatsvertrag über gärtnerische Grabpflege
- Immer
- alle vom Arzt ausgestellten Dokumente, insbesondere die Todesbescheinigung
Häufige Fragen
Was mache ich als Erstes, wenn jemand zu Hause gestorben ist?
Rufen Sie den Haus- oder Notarzt. Nur eine Ärztin oder ein Arzt darf den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Danach rufen Sie uns an, unter 04471 920920, zu jeder Tages- und Nachtzeit. Alles andere hat Zeit.
Und wenn der Sterbefall im Krankenhaus oder im Pflegeheim eingetreten ist?
Dann zieht das Personal den Arzt hinzu, das müssen Sie nicht veranlassen. Sie beauftragen anschließend ein Bestattungsinstitut, wir stimmen die Abholung direkt mit der Einrichtung ab.
Muss ich mich sofort für eine Bestattungsart entscheiden?
Nein. Wichtig ist zunächst nur, dass der Verstorbene versorgt wird. Über Sarg oder Urne, Trauerfeier und Grabstelle sprechen wir in Ruhe im persönlichen Gespräch, meist am Tag darauf.
Welche Unterlagen soll ich zum ersten Gespräch mitbringen?
Die Todesbescheinigung des Arztes und die Personenstandsurkunden: Geburtsurkunde bei Ledigen, Familienbuchauszug oder Heiratsurkunde bei Verheirateten, bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil. Dazu Krankenkassenkarte, Rentenbescheid und Versicherungsunterlagen. Falls Urkunden fehlen, beschaffen wir sie für Sie neu.
Wie schnell muss die Beerdigung stattfinden?
In Niedersachsen gelten Fristen für Überführung und Bestattung. Wir kennen sie und melden den Sterbefall beim Standesamt und der Friedhofsverwaltung an, damit Sie sich darum nicht kümmern müssen.
Kann ich mich von dem Verstorbenen verabschieden?
Ja. Eine Aufbahrung ist in der Trauerhalle oder der Friedhofskapelle möglich. Sprechen Sie uns darauf an, wir richten das ein.
Ein Sterbefall ist eingetreten?
Rufen Sie uns an. Wir sind Tag und Nacht erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen, und kommen zu Ihnen. Alles Weitere besprechen wir in Ruhe.
Hofkamp 7, 49661 Cloppenburg